Verkaufsbedingungen
Der Website bebe.location.com ist von der Fa. BEBE-LOCATION installiert worden und wird auch von ihr betrieben.
Artikel 1 – Objekt :
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbezie-hungen im Rahmen der angebotenen Dienste von der Fa. BEBE-LOCATION als Vermieter.
Artikel 2 – Vollständigkeit :
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen drücken in voller Form die Verpflichtungen sämtlicher Parteien aus. Der Mieter nimmt ohne Vorbehalt sämtliche Dispositionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme auf andere Bedingungen und dies besonders von den geltenden Geschäftsbedingungen dieser Webseite. Die Fa. BEBE-LOCATION behält sich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit ändern zu können.
Artikel 3 – Aktivität :
Die Fa. BEBE-LOCATION vermietet Babymaterial an Privatpersonen sowie an Berufliche für einen Mindestbetrag von 20 €. Die Mietdauer kann beliebig sein, aber nicht einen Zeitraum von 6 Monate überschreiten und dies immer nach Verfügbarkeit vom Material.
Artikel 4 – Das Material :
Das von der Fa. BEBE-LOCATION angebotene Material entspricht den augenblicklich geltenden Normen und befindet sich in einem sauberen und gut funktionierenden Zustand. Sollte ein vom Kunden bestelltes Modell nicht lieferbar sein, verpflichtet sich BEBE-LOCATION ihn durch einen ähnlichen Artikel, ohne tarifliche Änderung, zu ersetzen.
Artikel 5 – Mietdauer :
Tag und Zeit von Lieferung und Abholung werden vom Vermieter und Mieter bei Auftragsan-nahme vereinbart. Jeder angefangene Tag gilt als voller Tag. Die Miete beginnt nach Lieferung vor Ort und Stelle zum vereinbarten Termin. Eine telefonische Reservierung gilt nicht als endgültige Reservierung.
Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit wird auch dann voll berechnet, wenn sich diese aus nicht vorhersehbaren irgendwelchen Gründen ändern sollte. Jegliche Verlängerung der Mietdauer ist Anlass von einem neuen Mietvertrag. In diesem Fall ist der Mietpreis der neuen Mietperiode.
Artikel 6 – Lieferung vom Material :
LDie Lieferung erfolgt von uns nach vorher mit dem Kunden bei Auftragsannahme vereinbarten Termin. BEBE-LOCATION reserviert sich das Recht, Reservierungen von Material zu annulieren, wenn dieses nicht zum vereinbarten Termin oder durch Nichtverfügbarkeit geliefert werden kann.
Artikel 7 – Rücknahme vom Material :
Die Rücknahme vom Material erfolgt nach bei Auftragsannahme mit dem Kunden vereinbarten Termin. Der Mieter ist verpflichtet den Mietvertrag in vollem Inhalt bis zur Retournierung vom Material zu erfüllen und verpflichtet sich unter anderem eine sichere Verwahrung zu gewährleisten. Wenn das Material nach 24 Stunden über die Mietvertragsdauer hinaus nicht restituiert ist, wird es Eigentum vom Kunden und BEBE-LOCATION behält dann automatisch die hinterlegte Kaution ohne das der Kunde BEBE-LOCATION dafür belangen kann.
Artikel 8 – Bereitstellung vom Material :
Bei Lieferung kennt der Mieter an, das Material in einem sauberen und funktionellen Zustand bekommen zu haben. Er bestätigt das Material geprüft zu haben und dass es seinen von sich selbst gestellten Anforderungen entspricht. BEBE-LOCATION entzieht sich in dieser Hinsicht jeglicher Verantwortung.
Artikel 9 – Benutzung :
Der Mieter verpflichtet sich, das Material seiner Bestimmung gemessen benutzt und es dementsprechend mit Sorgfalt und Vorsichtigkeit und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend und unter Einhaltung der Gebrauchsanweisung einsetzt. Der Mieter verpflichtet sich auch, das Material gegen jegliche Beschädigung zu schützen und es, wie in der technischen Anweisung beschrieben, benutzt. Er untersagt sich, jegliche Änderungen und Modifikation am Material vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Material im Ursprungszustand mit sämtlichen Zubehörteilen wieder zurückzugeben. Das Ausleihen und eine Weitervermietung vom Material seinerseits sind ihm untersagt.
Bei Rückgabe vom Material überprüft BEBE-LOCATION den Zustand vom Material. Wenn eine oberflächliche Beschmutzung nachzuweisen ist die aber den funktionellen Einsatz nicht stört, wird ein einmaliger Betrag von 20 € von der Kautionssumme einbehalten. Sollte bei der Rückgabe eine Beschädigung vorliegen die den funktionellen Einsatz in Frage stellt, behält BEBE-LOCATION die volle Kautionssumme. Innerhalb 3 Tage behält BEBE-LOCATION sich das Vorrecht die bei der Rückgabe vom Kunden nicht gemeldeten und nicht festgestellten Mängel am Material dem Mieter mitzuteilen.
Artikel 10 – Zahlungsbedingungen :
TJede Rechnung ist sofort bezahlbar. Der Gesamtbetrag wird bei der Lieferung in bar oder per Scheck fällig. Vor jeglicher Begleichung ist der Kunde verpflichtet, sich über die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den auf der Rechnung ausgewiesenen besonderen Klauseln vom Mietvertrag zu informieren und sie anzuerkennen.
Artikel 11 – Kaution :
UEine Kaution vom Materialwert und ein Personalausweis werden bei der Lieferung vom Kunden verlangt. Die Kaution ist in bar oder Scheck bezahlbar. Wenn die vorliegenden Bedingungen vom Vertrag vom Kunden nicht eingehalten werden, kann BEBE-LOCATION den als Kaution hinterlegten Scheck einkassieren oder die in bar hinterlegte Summe einbehalten.
Hingegen verpflichtet sich BEBE-LOCATION den hinterlegten Kautionsbetrag nicht einzukassieren und den Scheck oder Barbetrag bei der Rückgabe vom Material zurückzugeben, wenn alle Vertragskonditionen vom Kunden eingehalten worden sind.
Artikel 12 – Beschränkte Haftung der Fa. BEBE-LOCATION :
Der Mieter ist bei Verlust und Diebstahl vom Material voll haftbar. In diesen Fällen entbindet sich BEBE-LOCATION vollständig jeglicher Haftung und die Kautionssumme wird automatisch einkassiert.
Nicht sachgerechte Benutzung vom Material: In keinem Fall kann BEBE-LOCATION bei nicht sachgerechter Benutzung vom Material, bei denen Blessuren oder andere Schäden entstehen, haftbar gemacht werden.
Für nicht vorhersehbare Ereignisse (Streiks – Soziale Aufmärsche – Naturkatastrophen usw.) kann BEBE-LOCATION bei Nichteinhaltung vom Vertrag haftbar gemacht werden.
Artikel 13 – Gerichtsstand :
Bei allfälligen Streitigkeiten ist Gerichtsstandort Strasbourg. Es gilt ausschliesslich französisches Recht.



